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Außenansicht des Haus der Universität

10. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag

Am 19. und 20. Oktober 2017 fand bereits zum zehnten Mal der Düsseldorfer Versicherungsrechtstag statt. Dazu fanden sich rund 150 Teilnehmer aus der Versicherungswissenschaft, der versicherungswirtschaftlichen Praxis und der Justiz in Düsseldorf ein, um sich über aktuelle Themen aus dem Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht auszutauschen.

Donnerstag, 19. Oktober 2017

Den Veranstaltungsauftakt bildete auch in diesem Jahr traditionell der Düsseldorfer Abend, welcher im Industrie Club Düsseldorf stattfand. Nach Worten von Professor Dr. Lothar Michael zum Jubiläum referierte Professor Dr. Christian Calliess, der Rechtsberater des European Political Strategy Centre (EPSC) und Leiter des dortigen Institutionellen Teams, über die im Weißbuch der europäischen Kommission vorgestellten Szenarien für die Zukunft der EU. Der Abend fand bei einem Buffet und angeregten Gesprächen seinen Ausklang.

Freitag, 20. Oktober 2017

Die Vortragsreihe begann im Haus der Universität mit dem Vortrag von Herrn Dr. Sven Marlow, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, zu dem Thema „Vertragliche Obliegenheiten – Besonderes Transparenzgebot auf der Rechtsfolgenseite?“. Nach einer kurzen Kaffeepause beschäftigte sich Professor Dr. Alexander Bruns, LL.M. von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit der Frage, inwieweit Produktstandards im Versicherungsvertragsrecht schon vorhanden und notwendig sind. Als dritter Referent des Vormittags warf Herr Dr. Kai-Michael Goretzky, LL.M. von der Community Life GmbH einen Praktikerblick auf die Umsetzung der IDD in deutsches Recht.

Nach einem Mittagsimbiss eröffnete Frau Dr. Manuela Zweimüller, Head of Policy Departement der EIOPA, den Themenkomplex zum Versicherungsaufsichtsrecht mit ihrem Vortrag „Was gibt es Neues von EIOPA? Versicherungsregulierung von heute und morgen im europäischen Kontext“. Anschließend referierte Herr Dr. Stephan Korinek von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, der sich in seinem Vortrag mit aktuellen Problemen der Umsetzung von Solvency II auseinandersetzte. Den Abschluss der Vorträge bildete Frau Dr. Andrea Nowak-Over, Rechtsanwältin von der Kanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB mit ihrem Vortrag zum „Rechtsmonitoring als Compliance-Aufgabe“.

Das Institut für Versicherungsrecht möchte allen Teilnehmern herzlich danken. Ein besonderer Dank gilt sowohl den Förderpartnern des Instituts als auch dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für die großzügige Unterstützung.

Die Veröffentlichung eines Tagungsbandes in der Düsseldorfer Schriftenreihe ist in Planung. Zudem wird ein ausführlicher Tagungsbericht in der Zeitschrift „Versicherungsrecht“ in Kürze erscheinen.

Der 11. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag findet am 11. und 12. Oktober 2018 statt. 

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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