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Forum Versicherungsrecht (08.05.2014): "Perspektiven der finanzmarktrelevanten europäischen Gesetzgebung nach der Krise"

Am 8. Mai 2014 fand im Industrie-Club Düsseldorf das zweite Forum Versicherungsrecht des Jahres statt. Vortragender des Abends war Klaus-Heiner Lehne, der nach seiner langjährigen Tätigkeit als Mitglied des Europaparlamentes und als Vorsitzender des Rechtsausschusses nunmehr Mitglied im Europäischen Rechnungshof ist. Lehne referierte über die „Perspektiven der finanzmarktrelevanten europäischen Gesetzgebung nach der Krise.“ Unter den zahlreich erschienen Teilnehmern fanden sich auch viele Studierende der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine Universität ein, die das Angebot zur Vertiefung der Lehrveranstaltungen des Instituts positiv annahmen.

Herr Lehne betonte einleitend, dass die mit den Europawahlen am 25. Mai endende Legislaturperiode maßgeblich von der globalen und insbesondere auch europäischen Finanzkrise geprägt war. Ca. 40 % der Gesetzgebungstätigkeit des europäischen Parlamentes bezog sich auf die Regulierung des europäischen Finanzmarktes. Laut Lehne hätten die Entwicklungen in den letzten Jahren gezeigt, dass die nationalen Regelungen nicht ausreichen würden, um den europäischen Finanzmarkt stabil zu halten. Mit den bereits verabschiedeten Paketen, wie unter anderem der MiFID II-Richtlinie, der EMIR-Verordnung und der AIFM-Richtlinie, habe das europäische Parlament wichtige Schritte hin zu einer Regulierung der Finanzmärkte angestrebt. Korrespondierend dazu hat der europäische Gesetzgeber ein europäisches Finanzaufsichtssystem auf den Weg gebracht. Wichtigster Bestandteil des sogenannten ESFS sind die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden für das Bankwesen, das Versicherungswesen und das Wertpapierwesen. Diese haben die Aufgabe, einheitliche Aufsichtsstandards zu entwickeln und die nationalen Aufsichtsbehörden zu überwachen und zu kontrollieren, allerdings mit begrenzter Durchgriffsbefugnis auf nationaler Ebene. Mit der europäischen Bankunion ist zudem ein wichtiger Schritt hin zu einem einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus für die Eurozone gegangen worden. Im Bereich des Versicherungswesens sind die Solvency II-Richtlinie und die Omnibus II-Richtlinie von hoher Relevanz, die die Anforderungen an das Risikomanagement und die Geschäftsorganisation eines Versicherungsunternehmens regeln und diesen Transparenz- und Berichtpflichten über ihre Solvenz auferlegen. Dabei bemerkte Lehne, dass die europäische Bankenaufsicht strenger sei als die Versicherungsaufsicht. Noch könne von keiner Parallelität zwischen Banken- und Versicherungsaufsicht gesprochen werden. Mit der PRIPS-Verordnung soll auch der Verbraucherschutz im Bereich der Anlageprodukte unter anderem durch Einführung eines dreiseitigen Basisinformationsblattes gestärkt werden. Nicht zuletzt sind auch im Bereich des Gesellschaftsrechts einige Richtlinien, insbesondere die EU-Bilanzrichtlinie und die Abschlussberichtrichtlinie, auf den Weg gebracht worden.

Laut Lehne wird der finanzmarktbezogene Gesetzgebungsprozess mit dem Ablauf dieser Legislaturperiode nicht enden. Das neue Parlament wird noch über die IMD II-Vermittlungsrichtlinie, über Vorschläge zur Regulierung von Schattenbanken, die vierte Anti-Geldwäscherichtlinie, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, über einen Verordnungsvorschlag zur betrieblichen Altersversorgung und über eine Insolvenzrechtsverordnung zu beschließen haben.

Lehne resümierte, dass die globale und insbesondere auch die europäische Krise zu einem Umdenken im Bereich des Finanzmarktes geführt haben. War es früher Ziel des europäischen Gesetzgebers eine Deregulierung des Finanzmarktes für einen leichteren Geschäftsverkehr voranzubringen, so sei gegenwärtiges Ziel, die Stabilität des Finanzmarktes durch Regulierungsprojekte zu gewährleisten. Dabei wird der Fokus weg von nationalen Regulierungsvorhaben hin zu einem internationalen Ansatz auf Gemeinschaftsebene gelegt.

Lehne prognostizierte im Anschluss, dass die Finanzmarktkrise die nächste Legislaturperiode nicht derart maßgeblich dominieren werde wie bisher, da die Finanz- und Bankenkrise weitestgehend überwunden sei. Eine zentrale Rolle wird, nach Ansicht Lehnes, der Datenaustausch im Internet und der Datenschutz im Allgemeinen spielen.

Abschließend ging Lehne auf die „Principles of European Insurance Contract Law“ (PEICL) ein. Er berichtete, dass sich der europäische Gesetzgeber in der kommenden Legislaturperiode mutmaßlich mit dem europäischen Regelungswerk im Bereich des Privatversicherungsrechts befassen wird, sei es, dass er ein Weißbuch veröffentlichen wird oder auch über einen konkreten Verordnungsvorschlag zur Verabschiedung eines europäischen Versicherungsvertragsrechts als optionales Instrument ähnlich dem UN-Kaufrecht beraten wird. Dabei werde es entscheidend auf die Arbeit der Projektgruppe ankommen, ob diese in Zukunft Regelungen im Bereich des besonderen Versicherungsrechts präsentieren werde.

Im Anschluss an den Vortrag Lehnes kam es zu einer regen Diskussion. Ein Mitglied der Expertenkommission zu Fragen der PEICL berichtete, dass die Projektgruppe der Aufforderung des europäischen Parlaments nachgegangen sei, die PEICL weiterzuentwickeln. Nunmehr würden Ende des Jahres im Bereich der Lebensversicherung, der Sach- und Haftpflichtversicherung neue Regelungen veröffentlich. Das Mitglied der Expertenkommission machte deutlich, dass die PEICL innerhalb der Expertengruppe ein sehr umstrittenes Thema sei. Nichtsdestotrotz sollten sich insbesondere international agierende Versicherer für die Zukunft die Möglichkeit eines optionalen europäischen Versicherungsrechts offen halten und Kosten-Nutzen-Aspekte sorgfältig prüfen. Schließlich wurde zu einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den PEICL angeregt.

Abschließend kam die Frage auf, ob die europäischen Regulationen ihre Wirkung zeigen könnten, angesichts der Tatsache, dass die europäische Finanz- und Bankenkrise maßgeblich auch von Übersee beeinflusst worden sei; Stichwort Lehmann-Pleite. Lehne erachtet eine Koordination mit anderen Industriestaaten, insbesondere mit den USA, als dringend notwendig. Zwar hätten zahlreiche Industriestaaten im Höhepunkt der Finanzkrise signalisiert, Regulationsprojekte in Gang zu setzen. Die politische Debatte in den betreffenden Ländern sei jedoch gegenwärtig weitestgehend abgeflacht. Eine entscheidende Rolle würde spielen, ob das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA zustande kommt. Da auf beiden Seiten ein weitestgehender Standard festgelegt werden müsse, könne ein wesentlicher Beitrag zur Harmonisierung der finanzmarktrechtlichen Regulierungen erreicht werden.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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