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Frontansicht von Schloss Mickeln

Forum Versicherungsrecht (17.05.2018): "IDD – PRIIPs – Verbraucherschutz"

Zum zweiten Forum Versicherungsrecht des Jahres 2018 versammelten sich am 17. Mai Vertreter aus der versicherungsrechtlichen Praxis und Wissenschaft im Industrie-Club Düsseldorf. Die Vorträge von Frau Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, und Herrn Dr. Nikolaus Paffenholz, Leiter der Abteilung Recht und Steuern der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf, widmeten sich dem Themenkomplex „IDD – PRIIPs – Verbraucherschutz“. Mit dem am 23. Februar 2018 in Kraft getretenem deutschen IDD-Umsetzungsgesetz, der ab dem 1. Januar 2018 anzuwendenden PRIIPs-Verordnung und der noch in diesem Jahr erwarteten novellierten Versicherungsvermittlerverordnung wird der Versicherungsvertrieb mit erheblichen Neuregelungen konfrontiert. Die beiden Referenten beleuchteten umfassend die Veränderungen sowie die damit verbundenen bereits geklärten als auch noch offenen Rechtsfragen.

Nach einleitenden Worten zum Stand der Umsetzung setzte sich Frau Dr. Kammerer-Galahn im ersten Vortrag zunächst mit dem Begriff des „Versicherungsvertreibers“ und den Neuerungen in den Bereichen Organisation und Produktfreigabe auseinander. Sodann ging sie auf Wohlverhaltens- und Informationspflichten ein. Den Abschluss ihrer Ausführungen bildeten Erwägungen zu Sanktionen und Maßnahmen für Versicherungsunternehmen und -vermittler.

Anschließend erläuterte Herr Dr. Paffenholz im zweiten Vortrag die zuvor angesprochenen Themen aus gewerberechtlicher Perspektive. Kritisch gab aber dabei zu bedenken, dass die grundsätzlich positive fristgerechte Umsetzung der IDD teilweise zulasten einer komplizierten Normenstruktur erfolgt sei. Unbestimmte oder unklare Begrifflichkeiten, wie etwa die der „gleichwertigen Garantie“ aus § 34d Abs. 5 Nr. 3 GewO, müssten in Zukunft konkretisiert werden.

Im Anschluss der Vorträge befassten sich Teilnehmer und Referenten in einer Diskussion mit der Reichweite des Begriffs des „Versicherungsanlageproduktes“, welcher schon in der MIFID II-Richtlinie und nun auch der PRIIPs-Verordnung Verwendung findet. Diese und noch weitere Gespräche konnten im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung bei einem Imbiss vertieft werden.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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