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Frontansicht von Schloss Mickeln

Forum Versicherungsrecht (26.03.2015): "Die Restschuldversicherung in der gerichtlichen Praxis"

Am 26. März fand das erste „Forum Versicherungsrecht“ des Jahres 2015 auf Schloss Mickeln statt. Christian Fuchs, Richter des 4. Zivilsenates (Versicherungsrecht, Schiedsgerichtssachen) am Oberlandesgericht Düsseldorf, sprach vor rund 50 Praktikern, Wissenschaftlern und Studenten über die „Die Restschuldversicherung in der gerichtlichen Praxis“. 

Die Restschuldversicherung dient dazu, die Rückzahlungsverpflichtung aus einem Darlehen gegenüber einem Kreditgeber insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder für den Todesfall abzusichern. Solche Versicherungen werden typischerweise im Rahmen von Konsumentenkrediten ohne besondere Beratung und Gesundheitsfragen abgeschlossen. Dies führt dazu, dass Verbrauchererwartungen und tatsächlicher Vertragsinhalt oft auseinanderfallen. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Gestaltung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu. Der Referent wies darauf hin, dass insbesondere Klauseln zu Karenz- und Wartezeiten sowie Ausschlussklauseln oft mit § 307 Abs. 1 BGB unvereinbar sind. Im Ergebnis hielten in der gerichtlichen Praxis zahlreiche Klauseln der Inhaltskontrolle nicht stand. 

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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