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Reihe von Büchern

ARB-Kommentar

Aus dem Vorwort

Die Rechtsschutzversicherung hat im heutigen Rechtsleben eine herausragende Bedeutung. Gleichwohl ist die Materie im VVG auch nach der Reform von 2008 nur rudimentär geregelt. Die rechtliche Ausgestaltung der einschlägigen Verträge ergibt sich daher vor allem aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer, konkret den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Die rasche Abfolge der Bedingungswerke seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes von 1994 stellt die Praxis dabei vor große Herausforderungen.

Seit dem Wegfall der Genehmigungspflicht für Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) durch das damalige Bundesamt für Versicherungswesen (BAV) gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in regelmäßigen Abständen neue Fassungen von Musterbedingungen heraus, die jeweils den aktuellen Entwicklungen angepasst sind. Der Praktiker muss folglich für jeden Rechtsschutzvertrag gesondert feststellen, in welcher Fassung die ARB zugrunde liegen. Davon abgesehen sind die Musterbedingungen rechtlich unverbindlich und werden daher nicht von allen Rechtsschutzversicherern verwendet, so dass sich in den ARB der einzelnen Versicherer teilweise abweichende Regelungen finden. Für die Konzeption des vorliegenden Werkes bedeutet dies, dass die Kommentierung sich auf eine Auswahl der vorhandenen Bedingungen beschränken muss.

Da die meisten Rechtsschutzversicherer die Musterbedingungen des GDV verwenden, liegen diese auch der vorliegenden Kommentierung zugrunde. Die zwischen 1994 und 2010 vom GDV herausgegebenen ARB unterscheiden sich nach Form und Systematik nur unwesentlich; inhaltlich gibt es meistens nur punktuelle Änderungen oder Ergänzungen. Der GDV hat im Oktober 2012 allerdings eine neue Fassung der Musterbedingungen (ARB 2012) veröffentlicht, die inzwischen mehrmals überarbeitet worden sind. Die ARB 2012 weichen nach Form und Systematik erheblich von den vorherigen Fassungen ab. Während die ARB bislang einen allgemeinen Teil sowie spezielle Klauseln für einzelne Arten des Versicherungsschutzes enthalten, sind die ARB 2012 nach dem Baukastenprinzip aufgebaut, was eine systematische Darstellung erschwert. Da inhaltliche Änderungen nur vereinzelt zu finden sind, wurde der Schwerpunkt der Kommentierung auch in der 2. Auflage auf die ARB 2010 gelegt, allerdings unter starker Einbindung der ARB 2012. Dieses Vorgehen rechtfertigt sich dadurch, dass die ARB 2010 sowie die entsprechend strukturierten älteren Bedingungswerke in der Praxis nach wie vor im Vordergrund stehen, während es zu den ARB 2012 noch immer kaum veröffentlichte Rechtsprechung gibt.

Die Herausgeber
Dirk Looschelders, Christina Paffenholz
Düsseldorf, im Mai 2018

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