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Frontansicht des Oberlandesgericht Düsseldorf

4. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum: "Der Kfz-Unfall mit Leasingfahrzeugen"


Am 13. Juni 2014 fand in Kooperation mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf das 4. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum statt. Diesjähriger Themenschwerpunkt war „Der Kfz-Unfall mit Leasingfahrzeugen (Vertrag – Haftung – Versicherung)“.


Den Auftakt der Veranstaltung machte Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking mit seinem Vortrag „Grundstrukturen und Binnenverhältnis des Leasingvertrages“. Reinking betonte zu Beginn des Vortrags die Relevanz des Leasings im Straßenverkehr. Nach einer Studie wurden im Jahr 2012 ca. 1,3 Millionen Fahrzeuge bei der Erstzulassung geleast. Dies mache einen Wert von etwa 36 % der neu zugelassenen Fahrzeuge aus. Geschätzt 5 bis 6 Millionen geleaste Fahrzeuge seien demnach jährlich auf deutschen Straßen unterwegs.

Einleitend beschrieb Reinking die Grundstrukturen des Kfz-Leasingvertrages und die leasingtypischen Rechte und Pflichten des Leasinggebers, Leasingnehmers und des Verkäufers. Im Anschluss daran ging er näher auf die Auswirkungen eines Unfalls auf das Innenverhältnis zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer ein. Dabei beleuchtete er mehrere streitige Aspekte, wie zum Beispiel die Unterrichtungs- und Mitwirkungspflichten der Parteien, die Geltendmachung von Ansprüchen und die unterschiedlichen Rechtsfolgen bei Teil- und Totalschadensfällen.

Oskar Riedmeyer, Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Dr. Eick und Partner in München, thematisierte die „Unfallregulierung bei Leasingfahrzeugen“. Dabei untersuchte er insbesondere die haftungsrechtlichen Ansprüche von Leasinggeber und Leasingnehmer. Diese Ansprüche seien maßgeblich vom Versicherungs,- Haftpflicht- und insbesondere von den Besonderheiten des Leasingrechts geprägt. Er erörterte eingehend einzelne schadensrechtliche Aspekte, wie zum Beispiel die Anwendbarkeit der 130 %-Rechtsprechung auf Leasingverträge, die Frage, ob eine Neuwagenabrechnung möglich sei, und welche Partei Ausfallschäden, Wertminderung und etwaig anfallende Anwaltskosten zu tragen habe. Im Anschluss daran ging Riedmeyer näher auf die GAP-Versicherung ein. Abschließend betonte er, dass bei der Abwicklung von Unfallschäden mit Leasingfahrzeugen die Leasingbedingungen unbedingt zu berücksichtigen seien, da sie in der Praxis höchst unterschiedlich ausgestaltet seien.

Nach der Kaffeepause referierte Prof. Dr. Rainer Heß, Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht bei Dr. Eick und Partner in Bochum, über die „versicherungsrechtlichen Aspekte des Leasings“. Der Leasingnehmer schließe gem. §§ 43 ff. VVG einen Versicherungsvertrag für fremde Rechnung, also für den Leasinggeber als Versicherten, ab. Dabei sei das versicherte Interesse das Eigentum des Leasinggebers, aber auch das Sacherhaltungsinteresse des Leasingnehmers. Heß schilderte im Anschluss die besonderen Mitwirkungspflichten aus § 47 VVG und beleuchtete auch steuerrechtliche Aspekte. Abschließend gab er einen Überblick über das Versicherungsprodukt der GAP-Versicherung und über die Anforderungen an die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers.

Die Vorträge werden in einem Tagungsband veröffentlicht, der in der Düsseldorfer Reihe des Verlags Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, erscheinen wird.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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