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Mehrere Personen stehen an einem Tisch und machen Notizen

Doktorandenseminar

Das Institut für Versicherungsrecht veranstaltet in einem dreijährigen Turnus ein gemeinsames Doktorandenseminar zum Versicherungsrecht mit den Universitäten Mannheim und Münster. Die Veranstaltung bietet interessierten Studierenden der höheren Semester, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Doktoranden die Gelegenheit, ihre Kenntnisse im Versicherungsrecht zu vertiefen, Einblicke in die versicherungsrechtliche Praxis zu erhalten und Kontakte mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis zu knüpfen.

Am 23. und 24.01.2018 fand das zweite Doktorandenseminar zum Versicherungsrecht der Universitäten Düsseldorf, Mannheim und Münster in der Wolfsburg in Mülheim an der Ruhr statt.

Erfahrungsbericht zum ersten Doktorandenseminar am 22. und 23.01.2015:

Die Veranstalter, die Professoren Oliver. Brand, LL.M. (Universität Mannheim), Dirk Looschelders und Lothar Michael (beide Universität Düsseldorf) sowie Petra Pohlmann (Universität Münster) führten die rund 40 Teilnehmer durch das Privatversicherungsrecht und das Versicherungsaufsichtsrecht. Das universitäre Seminar zeichnete sich durch eine starke Beteiligung der Praxis aus.

Fachvorträge zu den aktuellen Entwicklungen im Versicherungsrecht hielten Rechtsanwalt Dr. Jan Schröder, LL.M. (Allen & Overy LLP), der das Versicherungsaufsichts- und Unternehmensrecht unter Solvency II beleuchtete, und Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., der Kernfragen des Versicherungsvertragsrechts behandelte. Einblicke in die Praxis erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Vorträge von Rechtsanwalt Dr. Oliver Sieg (Noerr LLP) und Rechtsanwalt Dr. René Steinbeck (Johannsen Rechtsanwälte), die das Versicherungsrecht aus der Sicht der Kanzleien, einmal mit einem forensischen und einmal mit einem beratenden Schwerpunkt, näher brachten. Rechtsanwalt Michael Klär (Provinzial Rheinland Versicherungs AG), ergänzte im Anschluss die Perspektive der Versicherungsunternehmen und stellte den Doktorandinnen und Doktoranden die Tätigkeit in einem Versicherungskonzern vor. Dr. Natascha Sasserath-Alberti (Leiterin der Rechtsabteilung des GdV) beleuchtete die Verbandsperspektive und erläuterte gegenwärtige Projekte des GdV. Zuletzt stellte Richterin am LG Dr. Susann Göertz (derzeit wissenschaftliche Mitarbeiterin am BGH) dar, vor welchen Aufgaben und Problemen die Rechtsprechung und nicht zuletzt der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit dem Privatversicherungsrecht steht. Im Rahmen eines von Dr. Göertz betreuten Workshops versetzten sich die Teilnehmer sodann in die Rolle der Bundesrichterschaft und erarbeiteten Lösungen für aktuelle Rechtsfragen, mit denen der 4. Zivilsenat in der jüngeren Zeit konfrontiert war und auch gegenwärtig ist.

Besonders hervorzuheben ist die sehr angenehme und produktive Atmosphäre, die während des gesamten Seminars in den eindrucksvollen Räumlichkeiten der Wolfsburg herrschte. Es kamen im Anschluss an die Vorträge und in den Pausen leidenschaftlich geführte Diskussionen auf, bei denen die unterschiedlichen Blickwinkel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschiedenster Berufsgruppen belebend zur Geltung kamen. Auf diese Weise wurde den zukünftigen Versicherungsrechtlern die Vielschichtigkeit wie auch die Mehrpolarität der Rechtsmaterie in einer einzigartigen Weise deutlich gemacht.

Das gemeinsame Doktorandenseminar hat die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler einander näher gebracht und durch den wechselseitigen Austausch deren Projekte vorangebracht. Im übernächsten Jahr wollen die Veranstalter das erfolgreiche Seminar in ähnlichem Format erneut ausrichten und die beteiligten Universitäten, Lehrstühle und Institute, wie auch der Verfasser, blicken mit großer Vorfreude in die weitere Zukunft dieser Veranstaltung.

Ass. jur. Conrad Waldkirch*

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* Conrad Waldkirch ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Privatversicherungsrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M. (Cambridge).

Verantwortlichkeit: