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Frontansicht des Oberlandesgericht Düsseldorf

7. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum: "Aktuelle Fragen des Verkehrsrechts"

Am 23. Juni 2017 fand im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf das 7. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum statt. Im Zentrum der diesjährigen Vorträge standen „Aktuelle Fragen des Verkehrsrechts“.

Herr Dr. Scholten, Vorsitzender Richter des mit Verkehrsrechtsangelegenheiten betrauten 1. Zivilsenats, freute sich, die rund 100 Teilnehmer begrüßen zu dürfen. Der Kreis der Anwesenden setzte sich aus Anwälten, Richtern, Wissenschaftlern und Studierenden zusammen.

Zu Beginn stellte Dr. Scholten aktuelle Entscheidungen seines Senats vor. Ausführlich behandelte er im Bereich des Sachschadensrechts die Abrechnung auf Gutachterbasis. Sodann lenkte er seinen Blick auf die Entwicklungen im Personenschadensrecht. Hierbei nahm er Bezug auf das Schmerzensgeld sowie die unterschiedliche Vergütung von Pflegetätigkeiten.

Anschließend hielt Dirk Bartholomy (Abteilung Kraftfahrt Schaden Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH Aachen) einen Vortrag zur „Regulierungspraxis bei Massenunfällen“. Zwar stellen Massenunfälle (mit mehr als 40 Beteiligten) ein seltenes Phänomen dar. Ereignen sie sich aber, ist die Schadensregulierung für die Versicherer der Geschädigten sehr komplex und schwierig. Herr Bartholomy zeigte anhand des Falles „Sandsturmunfall auf der A 19“ auf, welche Schadensregulierungsmaßnahmen der Versicherer ergriff, um für alle Beteiligten eine möglichst gerechte und faire Lösung zu erarbeiten. Maßstab seien hierbei die Massenregulierungsgrundsätze des GDV.

Dr. Michael Nugel und Vanessa Krause, Rechtsanwälte bei grunewald nugel & collegen in Essen, beschäftigten sich mit der Frage, ob Dashcam-Videos, die in verkehrsrechtlichen Streitigkeiten oftmals für die Unfallrekonstruktion eine entscheidende Rolle spielen, als Beweismittel in den Zivilprozess eingeführt werden können. Da eine Verwertung allerdings zu erheblichen Beeinträchtigungen von Persönlichkeitsrechten führen könne, sei im Einzelfall bei der Zulassung derartiger Aufzeichnungen ein sachgerechter Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht geboten. Dieser Ausgleich könne darin bestehen, dass Dashcam-Videos zulässig seien, wenn sie anlassbezogen bei einem (drohenden) Unfall erfolgen oder bei ausbleibendem Anlass kurzfristig überschrieben würden. 

Nach eine kurzen Pause referierte Dr. Oliver Temme, Bereichsleiter der forensischen Toxikologie und Blutalkoholuntersuchungsstelle des Instituts für Rechtsmedizin im Universitätsklinikum Düsseldorf, über „Neue psychoaktive Stoffe im Straßenverkehr“. Den Schwerpunkt legte Dr. Temme auf die sog. „legal highs“ (Cannabimimetika und Phenethylaminderivate) und deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus. Gefährlich sei, dass auf dem Markt regelmäßig neue „Kräutermischungen“ oder „Badezusätze“ auftauchten, deren spezifische Wirkweise auf den menschlichen Körper viel stärker sei als bei den nichtsynthetischen Grundstoffen und die erhebliche Nebenwirkungen nach sich zögen. Sobald neue synthetische Stoffe in das BTMG aufgenommen werden, tauchen durch kleinste Veränderungen wieder neue Substanzen auf, die dem Gesetz nicht unterstellt sind. Dabei reiche oftmals eine winzige Änderung in der Molekülstruktur aus, um das Verbot zu umgehen. Durch das neue pschoaktive Stoffe Gesetz (NpSG) fallen nunmehr nicht nur einzelne Substanzen, sondern Substanzgruppen darunter.  

Abschließend befasste sich Dr. Jan Luckey, LL.M., LL.M., Richter am Oberlandesgericht in Köln mit „Aktuellen Fragen der Haushaltsführungsschadensregulierung“. Erfahrungsgemäß bestünden bei der Bewertung von Haushaltsführungsschäden stets eine Reihe tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten. Dr. Luckey legte anhand aktueller Urteile Kriterien für die Berechnung dar. 

Die Veranstaltung zeichnete sich auch durch die an die Vorträge angeknüpften Diskussionen und Anregungen seitens der Teilnehmer aus.

Die Vorträge werden in einem Tagungsband veröffentlicht, der in der Düsseldorfer Reihe des Verlags Versicherungswirtschaft erscheinen wird.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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