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Mehrere Personen stehen an einem Tisch und machen Notizen

Promotionen

Bewerbungsvoraussetzungen

Beide Direktoren des Instituts bieten bei entsprechender Qualifikation die Möglichkeit einer Promotion im Versicherungsrecht an.

Als Doktorand wird grundsätzlich nur angenommen, wer über mindestens ein vollbefriedigendes juristisches Staatsexamen verfügt (9,0 Punkte). Abweichungen sind entsprechend der Promotionsordnung in Ausnahmefällen denkbar, etwa aufgrund besonderer wissenschaftlicher Profilierung im Rahmen einer späteren beruflichen Tätigkeit.

Promotionen mit aufsichtsrechtlicher Ausrichtung werden von Prof. Dr. Lothar Michael betreut. Promotionen mit versicherungsvertraglicher Ausrichtung betreut Prof. Dr. Dirk Looschelders. Auf den Lehrstuhlseiten finden Sie die jeweiligen detaillierten Bewerbungsanforderungen.

Abgeschlossene und laufende Promotionen

  • Zur Verfassungsmäßigkeit einer klimabezogenen Versicherungspflicht
  • Portfoliodiversifikation der Warranty & Indemnity Versicherung
  • Die Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung 
  • Auslegung und Reichweite von Erfüllungsklauseln in der Berufshaftpflichtversicherung - Ist Erfüllungsausschluss angemessen
  • Die Innenhaftung der Geschäftsleitung für Cyberschäden und das Ermessen beim Abschluss von Cyberversicherungen
  • Die unternehmerische Haftung nach den ESG-Maßstäben
  • Die Zurechnung des Verhaltens Dritter im deutschen und französischen Privatversicherungsrecht
  • Die Zukunft der Kfz-​Haftpflichtversicherung im Hinblick auf teil- und vollautonome Kraftfahrzeuge
  • Wissens-​ und Verhaltenszurechnung bei der D&O-​Versicherung als Versicherung für fremde Rechnung 
  • Datenschutz in der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Divergenz zwischen Versicherungsaufsichts-​ und Gesellschaftsrecht anhand von Versicherungs-​AG und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
  • Die Sportverletzung in der Unfallversicherung
  • Treu und Glauben im Versicherungsvertragsrecht
  • Die Diskriminierung des Kassenpatienten
  • Die rechtliche Beurteilung von Versicherungsmaklerbestandsübertragungen
  • Versicherbarkeit von Krankenhausrisiken
  • Der Inhalt des vertraglich vereinbarten Befreiungsanspruchs