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Frontansicht von Schloss Mickeln

Symposium zu Ehren von Herrn Dr. Bernd Michaels

Am 14. April 2016 richtete das Institut für Versicherungsrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ein Symposium anlässlich des 80. Geburtstages von Herrn Dr. Bernd Michaels aus.

Hierzu durfte das Institut über 150 Teilnehmer aus der Versicherungswissenschaft, der versicherungswirtschaftlichen Praxis und der Justiz in der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste begrüßen.

Herr Dr. Bernd Michaels ist ehemaliger Beiratsvorsitzender des Instituts für Versicherungsrecht und hat sich um die Versicherungswirtschaft und die Versicherungswissenschaft in vielfältiger Wiese verdient gemacht. Nach seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied der AachenMünchener Versicherung AG, bekleidete Michaels zuletzt das Amt des Vorstandsvorsitzenden der Provinzial Rheinland Versicherung AG in Düsseldorf. Zudem war er im Zeitraum von 1993 bis 2003 Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sowie Vorsitzender der Aufsichtsgremien des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaften und des Vereins „Versicherungsombudsmann für Versicherungen“.

Das Symposium wurde von Professor Dr. Dirk Looschelders, Direktor des Instituts für Versicherungsrecht, eröffnet, der den Lebenslauf des Jubilars darstellte.

Es folgten Grußworte von Professor Dr. Lothar Michael, Dekan der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Direktor des Instituts für Versicherungsrecht, von Herrn Dr. Dr. h.c. Paul-Otto Faßbender, Vorstandsvorsitzender der ARAG SE und amtierender Beiratsvorsitzender des Instituts für Versicherungsrecht, sowie von Herrn Rudolf E. Gaul, Chefjustiziar der Provinzial Rheinland Versicherung AG.
Michael dankte Michaels für seine vielfältigen Verdienste um das Institut für Versicherungsrecht, dessen Arbeit er seit der Gründung vor zehn Jahren mit Rat und Tat, insbesondere während seiner Zeit als Beiratsvorsitzender, unterstützt habe.

Im Anschluss beleuchtete Faßbender die herausfordernde und eindrucksvolle Amtszeit von Michaels beim GDV. Er habe dabei mit vielen Ideen und Initiativen stets Führungspersönlichkeit bewiesen und so sensible Schnittstellen zwischen Politik und Wirtschaft erfolgreich bewegen können.

Abschließende Grußworte fand Gaul, der das Wirken von Michaels bei der Provinzial Rheinland Versicherung AG Revue passieren ließ. Gaul sprach seinen Dank für die jahrelange Zusammenarbeit aus, im Rahmen derer er Michaels als weitsichtigen Strategen sowie leidenschaftlichen und humorvollen Juristen kennenlernen durfte. Insbesondere als Vorstandsvorsitzender habe Michaels erheblich zu einer positiven Entwicklung des Versicherungsunternehmens beigetragen.

Im Anschluss an diese Grußworte referierte Professor Wolfgang Römer, Richter am BGH i.R. und ehemaliger Versicherungsombudsmann, zu dem Thema „Der Versicherungsombudsmann“. Im Rahmen einer kurzen Skizzierung der Einrichtung des Versicherungsombudsmanns, die die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Versicherungsunternehmen und Verbrauchern fördern soll, betonte Römer insbesondere die institutionell verankerte Unabhängigkeit des Versicherungsombudsmanns. Ein weiteres Augenmerk legte Römer auf die Gründung und die weitere Entwicklung dieser Institution sowie auf sein eigenes Wirken als Versicherungsombudsmann. Römer betonte dabei das Engagement von Michaels, der sich als Präsident des GDV jahrelang für die Einrichtung der Schlichtungsstelle eingesetzt und früh erkannt habe, dass nur so das Vertrauen der Verbraucher in die Versicherungswirtschaft gestärkt werden könne. Die erfolgreiche Institution des Versicherungsombudsmanns sei somit im Wesentlichen ein Verdienst von Herrn Dr. Bernd Michaels, auf die er mit Recht stolz sein könne.

Es folgte ein Vortrag von Professor Dr. Manfred Wandt, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt, zu der Fragestellung „Haben sich die Neuregelungen des Allgemeinen Teil des VVG 2008 bewährt? Gedanken aus der Perspektive der Rechtswissenschaft“. Wandt vertrat die Ansicht, dass die Grundanliegen des Allgemeinen Teils des VVG 2008, namentlich die Verbesserung der Transparenz durch Beratung und Information der Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss sowie die Verbesserung der Rechtsstellung der Versicherungsnehmer insbesondere im Hinblick auf Rechtsverletzungen, effizient verwirklicht worden seien.

Dennoch habe der Gesetzgeber das Transparenzgebot nicht immer optimal umgesetzt. Beispielhaft sei im Bereich der Obliegenheiten insbesondere § 19 VVG, der die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers statuiert, zu nennen. Die Anwendung des § 19 VVG durch die Gerichte sei daher mit erheblichen Unsicherheiten zu Lasten des Versicherungsnehmers verbunden.

Unter Betonung des § 9 Abs. 1 S. 2 VVG, dessen Halbsätze nach allgemeiner Meinung richtlinienwidrig seien, appellierte Wandt, dass auch die Ausbesserung richtlinienwidriger Regelungen für die Wahrung der Transparenz erforderlich sei.

Am Ende der Veranstaltung bedankte sich Herr Dr. Michaels bei allen Referenten und Gästen. Die Veranstaltung endete mit einem Empfang, der von den Kooperationspartnern des Instituts für Versicherungsrecht ausgerichtet wurde.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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