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Forum Versicherungsrecht (11.12.2017): "Datenschutz im Versicherungsrecht"

Das letzte Forum Versicherungsrecht des Jahres 2017 fand am 11. Dezember im Haus der Universität in Düsseldorf statt. Dem Thema „Datenschutz im Versicherungsrecht“ widmeten sich mit Frau Dr. Martina Vomhof und Herrn Tim Wybitul zwei Referenten, die über langjährige Erfahrung und Expertise im Datenschutzrecht verfügen.

Den ersten Vortrag mit dem Titel „Neue datenschutzrechtliche Anforderungen an Versicherungsunternehmen“ hielt Frau Dr. Vomhof, Leiterin Datenschutz/Grundsatzfragen beim GDV. Einleitend stellte die Referentin die ab dem 25. Mai 2018 gültigen Rechtsgrundlagen im Datenschutz vor. Sodann wurde die veränderte Aufsichtsstruktur erläutert. Neu errichtet wurde der Europäische Datenschutzausschuss, der u.a. bei Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden verbindliche Entscheidungen trifft. Im Hauptteil ihres Vortrages ging Frau Dr. Vomhof vertieft auf die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung in der Versicherungswirtschaft, insbesondere hinsichtlich Risikoprüfung und Schadensregulierung, Einschaltung von Dienstleistern und Statistik und Tarifierung ein.

Im zweiten Vortrag gab Herr Wybitul, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Hogan Lovells International LLP, einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung der DSGVO und des BDSG-neu in Unternehmen. Bisher seien nur wenige Unternehmen lückenlos auf die neue Rechtslage ab dem 25. Mai 2018 vorbereitet. Diese Unternehmen sollten möglichst schnell die Betroffenenrechte und Unternehmenspflichten zielgerichtet in ihr Geschäftskonzept integrieren, um das Risiko von Bußgeldern und Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Dabei unterstrich Herr Wybitul, dass auf Betroffenenseite nicht nur an den Schutz der Daten von Kunden, sondern auch von eigenen Arbeitnehmern zu denken sei. Im weiteren Verlauf des Vortrags stellte der Referent beispielhaft die unterschiedlichen Fragen und Interessen der Protagonisten und Fachabteilungen eines Unternehmens dar. Abschließend gab Herr Wybitul zu bedenken, dass die Projekte zur Umsetzung der neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht mit dem Stichtag des 25. Mai 2018 enden könnten. Vielmehr würden sich die Compliance-Anforderungen, die Rechtsprechung und das Vorgehen der Datenschutzbehörden in Zukunft dynamisch entwickeln, was eine laufende Risikobetrachtung über das Datum hinaus erfordere.

Im Anschluss an die Vorträge standen die Referenten den Teilnehmern bei einem Imbiss für Fragen und vertiefte Gespräche bereit.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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