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Forum Versicherungsrecht (06.12.2018): „Cybermobbing und Persönlichkeitsrechtsschutz im Internet“

Das letzte Forum Versicherungsrecht des Jahres 2018 fand am 6. Dezember im Großen Bibliothekssaal der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf statt. Drei Referenten widmeten sich in diesem Rahmen dem Themenkomplex „Cybermobbing und Persönlichkeitsrechtsschutz im Internet“.

In seinem Vortrag zum Opferschutz durch Technikgestaltung stellte Prof. Dr. Dirk Heckmann, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau, einen Alternativentwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor. Angesichts der marginalen Strafverfolgungsquote im Bereich Cybermobbing sei ein Tätigwerden des Gesetzgebers zwingend notwendig gewesen, auch um das Problem stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken. Das daher auf den Weg gebrachte NetzDG wird von Heckmann dennoch als ungeeignet angesehen, da es von den Providern die unverzügliche Prüfung und ggf. Löschung gemeldeter Kommentare verlange. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben könne mit empfindlichen Bußgeldern sanktioniert werden. Das führe dazu, dass vermehrt auch ein rechtmäßiger Inhalt gelöscht und dadurch die Meinungsfreiheit eingeschränkt werde („Overblocking“). Der von Heckmann erarbeitete Entwurf verfolge einen anderen Ansatz. So plädierte Heckmann für die Einführung eines neuen § 190 StGB, der – orientiert am Tatbestand der Nachstellung – schwere Ehrverletzungen im Internet sanktionieren soll. Kernstück seines Entwurfs sei es jedoch, die Provider nicht zur Löschung zu verpflichten, sondern lediglich eine bußgeldbewehrte Markierungspflicht bei gemeldeten Inhalten einzuführen. Bei offensichtlich unberechtigter Meldung sei diese Markierung zu entfernen, anderenfalls treffe den Provider nur eine Dokumentationspflicht. Abschließend verwies Heckmann auf ein aktuell anhängiges Verfahren beim BVerfG hinsichtlich des NetzDG und die noch offene weitere Entwicklung in diesem Bereich.

Dr. Henning Schaloske und Amrei Zürn, LL.M., beide Rechtsanwälte bei Clyde & Co (Deutschland) LLP in Düsseldorf, wandten sich im zweiten Vortrag des Abends den Möglichkeiten des Versicherungsschutzes von Persönlichkeitsrecht und Reputation zu. Zunächst stellte Zürn einige Ausprägungen des Cybermobbings vor und unterstrich, dass statistisch jedes zehnte Opfer als suizidgefährdet einzustufen sei. Zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche gegen den Täter habe die Versicherungswirtschaft spezielle Versicherungsprodukte entwickelt, die unter anderem die Kosten eines Rechtsanwaltes tragen würden. Auch für Rufschädigungen von Managern gebe es entsprechende Produkte, die derzeit jedoch insbesondere als Kostenbausteine im Rahmen bestehender Versicherungen angeboten würden. Schaloske stellte anschließend den Versicherungsschutz von Unternehmensreputation vor und erläuterte mögliche Auslöser und Folgen einer Reputationskrise. Wie aktuelle Beispiele aus der Automobilindustrie zeigten, könnten Reputationskrisen erhebliche Umsatzeinbrüche nach sich ziehen. Daher liste das Allianz Risk Barometer 2018 das Reputationsrisiko auch weiterhin unter den zehn wichtigsten globalen Geschäftskrisen auf. Dennoch habe der deutsche Versicherungsmarkt lange Zeit eher verhalten auf diese Entwicklung reagiert. Schwierigkeiten bereiteten insbesondere die Berechnung des Risikos, die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls sowie die genaue Bezifferung des Schadens. Zum Schluss gab Schaloske die Einschätzung, dass entsprechende Policen für mittelständische Unternehmen interessant sein könnten, während die derzeitigen Deckungssummen für Großkonzerne jedoch nicht ausreichen würden.

Im Anschluss an die Vorträge bestand bei einem Imbiss die Gelegenheit für Fragen, Anmerkungen und Diskussionen.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​ verlinkt.

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