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Frontansicht von Schloss Mickeln

Forum Versicherungsrecht (15.02.2017): "Die Umsetzung von Solvency II in das deutsche Recht - Eine erste Bestandsaufnahme"

Am 15.02.2017 fand im Industrie-Club Düsseldorf das Forum Versicherungsrecht zu dem Thema „Die Umsetzung von Solvency II in das deutsche Recht - Eine erste Bestandsaufnahme“ statt. Dazu konnten dieses Mal gleich zwei namhafte Referenten gewonnen werden, die den Fortschritt bei der Umsetzung der Solvency II-Richtlinie aus ihrem jeweiligen Blickwinkel erörterten.

Den Anfang machte Herr Dr. Frank Grund von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der als Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht das Thema vor allem vom Standpunkt der Aufsichtsbehörde aus betrachtete. Herr Dr. Grund verwies auf den hohen operativen Aufwand, den die Umsetzung der Solvency II-Richtlinie mit sich bringe. Nichtsdestotrotz sei die Umsetzung alles in allem zufriedenstellend angelaufen, wobei die neuen Regelungen bis zu ihrer Ausreifung noch einige Zeit und einen fortwährenden Dialog zwischen der Aufsicht und den Versicherungsunternehmen erfordern würden. Insbesondere fehle es derzeit noch an ausreichenden Erfahrungswerten, um auf deren Grundlage das bereits erreichte hohe Maß an Harmonisierung weiter auszubauen. Der Dialog mit den Versicherungsunternehmen sei zudem notwendig, um der Prinzipienbasiertheit von Solvency II Rechnung zu tragen. So seien etwa die mit dem sogenannten Proportionalitätsprinzip verbundenen Gestaltungsspielräume der Versicherungsunternehmen bislang nicht vollständig konkretisiert. Dies bringe naturgemäß Rechtsunsicherheit mit sich. Dennoch gebe es mit den Auslegungsentscheidungen der BaFin zumindest eine gute Orientierungshilfe, um den mit der Umsetzung der Solvency II-Richtlinie einhergehenden Unsicherheiten zu begegnen.

Den zweiten Vortrag des Abends hielt Herr Dr. Axel Wehling, LL.M. , Mitglied der Geschäftsführung, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Anknüpfend an den Vortrag seines Vorredners führte Herr Dr. Wehling den Zuhörern noch einmal die hohe Komplexität des aktuellen Aufsichtssystems deutlich vor Augen. Neben einem hohen Maß an Interdisziplinarität, die eine rein juristische Betrachtung versperre, verursache nämlich auch die juristische Dimension der Thematik zahlreiche Probleme und Unsicherheiten bei den Versicherungsunternehmen. Grund hierfür sei insbesondere eine ausgeprägte Normenhierarchie, aus der letztlich ein nur schwer zu durchschauendes Mehrebenensystem resultiere. Das Mehrebenensystem führe bisweilen zu unverhofften Änderungen bzw. Neuerungen in Bezug auf vermeintlich klar geregelte Rechtsfragen, was wiederum die an sich angestrebte Harmonisierung der verschiedenen Aufsichtsregelungen gefährde. Die „intensiven Gespräche“ der Versicherungsunternehmen mit der BaFin seien vor diesem Hintergrund zwar zu begrüßen. Dies gelte insbesondere hinsichtlich der sogenannten „Ultimate Forward Rate“. Dennoch sei das Proportionalitätsprinzip von Solvency II für die Versicherungsunternehmen praktisch sehr schwierig zu handhaben. Darüber hinaus sei die derzeitige Rechtslage auch in einigen anderen Punkten nicht gerade vorteilhaft. Dies gelte namentlich für die verstärkte, kostspielige Einbindung von Wirtschaftsprüfern in die an sich der BaFin obliegende Aufsicht. Das von Herrn Dr. Wehling gezogene Fazit zur Umsetzung von Solvency II war dementsprechend im Vergleich zum Fazit seines Vorredners weitaus weniger positiv.

Im Anschluss an die beiden Vorträge ergab sich eine interessante und lebhafte Diskussion. Die Referenten beantworteten die Fragen der zahlreich erschienenen Vertreter der Versicherungspraxis und stellten ihre weiterführenden Argumente in einem unmittelbaren Diskurs gegenüber. Der informelle Teil des Abends bot schließlich Gelegenheit zum weiteren Austausch.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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