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Frontansicht von Schloss Mickeln

Forum Versicherungsrecht (08.09.2015): "Rechtliche Stellung des Mannschaftsarztes im Profisport - Konfliktsituation, Haftung und Versicherung"

Am 8. September 2015 fand das Forum Versicherungsrecht im Haus der Universität statt. Professor Dr. Martin Schimke, LL.M., Of Counsel und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Bird & Bird LLP, und Frank Rudolf Golling, Vorstandsmitglied bei SchneiderGolling & Cie., referierten vor rund 50 Praktikern und Studierenden über „Die Rechtliche Stellung des Mannschaftsarztes im Profisport – Konfliktsituation, Haftung und Versicherung“.

Professor Schimke legte in seinem Vortrag den Schwerpunkt auf die konkrete Konfliktsituation zwischen dem Arzt, Verein und Athleten. Dieses Spannungsverhältnis sei gekennzeichnet durch die Pflicht und das Interesse des Arztes „zwei Herren zu dienen“, nämlich zum einen dem Rechtsträger und zum anderen dem Sportler. Schimke gab dazu im ersten Teil seines Vortrags einen Überblick über die einschlägigen Rechtsgrundlagen der Beziehung zwischen Verein/Gesellschaft/Verband, Arzt und Athlet. Im zweiten Teil zeigte er die einzelnen Haftungskonstellationen sowie die Rechte und Pflichten des Arztes auf. Hierbei ging er vertieft auf die bestehenden Konfliktsituationen ein und zeigte Ansätze für deren Lösung auf.

Im Anschluss daran setzte sich Herr Golling mit der Versicherbarkeit des Haftungsrisikos des Arztes im Leistungssport auseinander. Da bei Behandlungsfehlern an prominenten Sportlern der behandelnde Arzt immens hohen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt ist, sei die Versicherbarkeit des Arztes von großer Bedeutung. Dabei betonte Golling, dass, sofern eine Betreuung von Profisportlern außerhalb der normalen Praxistätigkeiten ausgeführt werde, dies nicht mehr zum normalen Tätigkeitsfeld eines niedergelassenen Arztes zähle und ein sogenanntes Zusatzrisiko darstelle. Dies bedeute, dass hierfür kein Versicherungsschutz im Rahmen einer „normalen“ ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung bestehe, da diese Tätigkeiten mit einem höheren Haftungs- und Regressrisiko verbunden seien. Für den Versicherungsschutz müsse diese Gefahrerhöhung angezeigt werden. 

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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