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Frontansicht von Schloss Mickeln

Forum Versicherungsrecht (27.04.2017): "Aktuelle Fragen des Versicherungskartellrechts"

Am 27. April fand in Düsseldorf auf Schloss Mickeln das 2. Forum Versicherungsrecht des Jahres 2017 statt. Das Thema lautete: „Aktuelle Fragen des Versicherungskartellrechts“. Als Referent konnte Herr Dr. Markus Röhrig, LL.M. (Georgetown), Avocat établi à Bruxelles (Partner, Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Düsseldorf / Brüssel) gewonnen werden.

Zu Beginn seines Vortrages gab Herr Dr. Röhrig einen kurzen Überblick über die historische Entwicklung der Gruppenfreistellung der Versicherungswirtschaft. Er machte dabei deutlich, dass der Anwendungsbereich der einschlägigen Gruppenfreistellungsverordnungen seit dem Jahr 1991 immer weiter beschränkt worden war. Als Ergebnis dieser Entwicklung fehle es seit April 2017 sogar gänzlich an einer Gruppefreistellungsverordnung für den Bereich der Versicherungswirtschaft.

Als mögliche Ursache für die Nichtverlängerung der Gruppenfreistellung nannte der Referent unter anderem, dass ein nicht unwesentlicher Teil der vielfältigen Kooperationsformen ohnehin nicht oder nicht sicher vom Anwendungsbereich der Gruppenfreistellungsverordnungen umfasst war. Dementsprechend kam man auch unter Geltung der Gruppenfreistellung nicht umhin, die Zulässigkeit der Kooperation im jeweiligen Einzelfall auch an den allgemeinen kartellrechtlichen Regeln zu messen. Eine sektorspezifische Regelung der Kooperation war vor diesem Hintergrund nicht zwingend erforderlich, um einen erhöhten Bedarf an Zusammenarbeit zu schützen.

Im weiteren Verlauf des Vortrages konzentrierte Herr Dr. Röhrig sich auf die aktuellen kartellrechtlichen Vorgaben für die Kooperation von Versicherungsunternehmen, namentlich in Bezug auf die gemeinsame Statistikarbeit und die gemeinsame Deckung von Risiken. Dabei hob er vor allem Art. 101 Abs. 1, Abs. 3 AEUV und die Horizontal-Leitlinien der Europäischen Kommission als wichtige Rechtsquellen hervor.

Weitere Themenschwerpunkte des Vortrages bildeten der Informationsaustausch in der Versicherungsbranche sowie mögliche kartellrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit „Big Data“ und der wachsenden Digitalisierung von Informationen. Herr Dr. Röhrig wies dabei auf mehrere laufende Kartellverfahren hin, die sich unter anderem mit dem Vorwurf des Informationsaustauschs durch sogenanntes „Price Signaling“, insbesondere mittels Instrumentalisierung von Dritten als Informationsboten, beschäftigen.

Am Schluss seines Vortrages gab Herr Dr. Röhrig noch einen Überblick über die 9. GWB-Novelle und weitere aktuelle Entwicklungen im Kartellrecht. Neben der sog. „Remonts-Formel“ des EuGH kam an dieser Stelle der Richtlinienvorschlag zur Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden bei der Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts zur Sprache.

Nach dem Vortrag nutzten die zahlreich erschienenen Veranstaltungsteilnehmer aus der Praxis und Wissenschaft die Gelegenheit zur regen Diskussion. Der daran anschließende informelle Teil des Abends bot Gelegenheit zum weiteren Austausch. 

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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