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Frontansicht von Schloss Mickeln

Forum Versicherungsrecht am 10.12.2019: Cyber Risks

Am 10. Dezember fand das letzte Forum Versicherungsrecht des Jahres 2019 statt. Professor Dr. Robert Koch, LL.M. (McGill), Universität Hamburg, und Frau Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Taylor Wessing PartG mbB, Düsseldorf, referierten in der O.A.S.E. zum Thema „Cyber Risks“.

Einleitend wies Koch in seinem Vortrag „Umgang mit Silent Cyber Risks“ darauf hin, dass die Deckung von Cyber-Risiken in den Bedingungswerken traditioneller Versicherungssparten nicht ausdrücklich ein- oder ausgeschlossen sei. Daher rühre auch der Name „Silent Cyber Risks“ oder auch „Non affirmative Cyber Risks“. Als Folge sei es häufig unklar, ob die bei Cyber-Vorfällen entstandenen Schäden von der Deckung umfasst seien. Problematisch sei dabei, dass nahezu alle Versicherungszweige der Schadensversicherung betroffen sein könnten, die möglichen Deckungskosten bislang im Pricing allerdings häufig nicht berücksichtigt seien. In Zukunft wollten Versicherer die Existenz von Silent Cyber Risks vermeiden und die Cyber-Deckung ausdrücklich in ihren Policen regeln, was Koch im Interesse des Versicherungsnehmerschutzes begrüßte. Möglich sei dies insbesondere durch die Nullstellung von Cyber Risks, gegebenenfalls mit standardmäßigen Wiedereinschlüssen, in den AVB. Eine solche Nullstellung könne allerdings zu Deckungslücken führen, da die aktuell angebotenen Cyber-Versicherungen lediglich Vermögensschäden deckten, nicht aber Sach- und Personenschäden. Um diese Lücken zu schließen, sei eine Ausdehnung des Deckungsumfangs der Cyber-Versicherung notwendig, was gleichzeitig eine Abstimmung des traditionellen Sach- und Haftpflichtversicherungsschutzes mit dem Cyber-Versicherungsschutz essentiell werden lasse. Hierzu stellte Koch die Möglichkeit der Einführung von cyberspezifischen Obliegenheiten in den traditionellen Versicherungssparten vor.

Im sich anschließenden Praxisbericht stellte Kammerer-Galahn zunächst die Schutzziele „Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit“ sowie die ihnen zugehörigen Risiken dar. Ein Fokus des Berichts lag auf dem Umstand, dass die verschiedenen Schadensposten mit stark unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit auftreten. Außerdem würden noch 49 % der Cyber-Schäden nicht etwa durch Schadsoftware oder Cyber-Angriffe verursacht, sondern durch menschliches Versagen, wie bei einem Verlust des Firmenhandys als digitale Schnittstelle, oder durch interne Systemstörungen. Kammerer-Galahn betonte die bestehende Uneinheitlichkeit der Versicherungsbedingungen, welche nur in einzelnen Teilen vergleichbar gegenübergestellt werden könnten, wodurch das derzeit noch zögerliche Abschlussverhalten der Versicherungsnehmer bedingt sei. Auch erläuterte sie, dass nur wenige Schäden unabhängig von den klassischen Produkten der Versicherungsbranche abgedeckt würden. Beispielsweise sei der Betriebsausfall als solcher – also auch der cyberbedingte Betriebsausfall – schon mit herkömmlichen Versicherungsprodukten abdeckbar. Trotz dessen seien die Prognosen für die Entwicklung dieses Zweiges durchweg positiv. So solle das Prämienvolumen von derzeit 100 Mio. € auf 1 Mrd. € im Jahr 2024 und 9 Mrd. € im Jahr 2036 anwachsen.

Im Anschluss an die Vorträge standen die Referenten den Teilnehmern bei einem Imbiss für Fragen und Diskussionen bereit.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​ verlinkt.

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