Zum Inhalt springenZur Suche springen
Außenansicht des Haus der Universität

6. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag

Am 10. und 11. Oktober 2013 richtete das Institut für Versicherungsrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf seinen 6. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag aus.

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Die Veranstaltung begann auch in diesem Jahr traditionell mit dem Düsseldorfer Abend, welcher erstmalig im Rittersaal der Hausbrauerei UERIGE stattfand. In netter Atmosphäre hielt Prof. Dr. Joseph A. Kruse, Vorsitzender der Heinrich-Heine-Gesellschaft e.V., einen Vortrag mit dem Titel „Was sich nicht gehört: Assoziationen zu Heinrich Heine“. Seine Schilderungen untermalte er mit Auszügen ausgewählter Werke Heines. Den Abend rundeten ein leckeres Düsseldorfer Buffet sowie angeregte Gespräche unter den zahlreichen Teilnehmern ab.


Freitag, 11. Oktober 2013

Die Tagung begann mit der Verleihung des Institutspreises, der durch den Beiratsvorsitzenden Herrn Dr. Bernd Michaels an Herrn Dr. Mark Makowsky für seine Dissertation zu dem Thema „Der Einfluss von Versicherungsschutz auf die außervertragliche Haftung“ überreicht worden ist. Der Preis wurde von den Förderpartnern des Instituts ARAG SE, Deutsche Rück, ERGO, ÖRAG, Provinzial Rheinland und dem Verband öffentlicher Versicherer gestiftet.

Sodann folgten drei Vorträge zum Versicherungsaufsichtsrecht. Den Anfang machte Frau Dr. Martina Vomhof vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Berlin, mit ihrem Vortrag zum „Datenschutz in der Versicherungswirtschaft“. Nach einer kurzen Kaffeepause erörterte Herr Dr. Joachim Grote, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr die Problematik „Der Wegzug des Versicherungsnehmers ins Ausland und weltweite Deckung – zivilrechtlich wirksam, aufsichts- und strafrechtlich bedenklich?“. Den dritten Vortrag hielt Frau Daniela Weber-Rey, LL.M., Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, der sich mit der Thematik „Zuverlässigkeit und Eignung – zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ befasste.

Nach der Mittagspause beleuchteten die Referenten Fragestellungen zum Versicherungsvertragsrecht. Professorin Dr. Annemarie Matusche-Beckmann von der Universität des Saarlandes diskutierte „Aktuelle Entwicklungen im Recht der Versicherungsvermittlung“. Professor Dr. Roland Rixecker, Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Saarländisches Oberlandesgericht, referierte über „Nichtendende Versicherungsfälle – Rechtsprobleme der Anerkennung und Nachprüfung von Berufsunfähigkeit“. Abschließend berichtete Dr. Oliver Sieg, Rechtsanwalt und Partner der Düsseldorfer Kanzlei Noerr LLP, über die „Managerhaftung und D&O-Versicherung – Erfahrungen aus 15 Jahren und Ausblick“.

Am Ende der Tagung bedankte sich Professor Dr. Dirk Looschelders bei den Referenten sowie den zahlreichen Teilnehmern aus Versicherungswissenschaft, versicherungswirtschaftlicher Praxis und Justiz für ihre Anwesenheit und die konstruktiven Diskussionsbeiträge. Ein besonderer Dank ging an die Förderpartner des Instituts für Versicherungsrecht, da sie sich erneut dazu entschlossen haben, das Institut weiterhin zu unterstützen.

Die Veröffentlichung eines Tagungsbandes zum 6. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag in der Düsseldorfer Schriftenreihe ist in Planung.

Der 7.  Düsseldorfer Versicherungsrechtstag findet am 23. und 24. Oktober 2014 im Industrie-Club und im Haus der Universität statt.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

Verantwortlichkeit: