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Gastvortrag aus China (21.01.2019): "Ausländische Versicherungsgesellschaften in China: Chancen und Herausforderungen"

Am 21. Januar 2019 lud das Institut für Versicherungsrecht zu einem Gastvortrag aus China in das Haus der Universität ein. Assistant Prof. Dr. Shen Xiaojun von der Shanghai University of International Business and Economics, der derzeit zu Forschungszwecken die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität besucht, referierte über „Ausländische Versicherungsgesellschaften in China: Chancen und Herausforderungen“.

Zunächst gab Shen einen Überblick über den Versicherungsmarkt in China. Erst seit 1999 sei mit der Beteiligung der Allianz Lebensversicherung an einem Joint Venture das erste europäische Versicherungsunternehmen wieder auf dem chinesischen Markt aktiv. Auch heute betrage der Anteil ausländischer Versicherungsgesellschaften gerade einmal 1,85 % bei Schadensversicherungen und 7,23 % bei Lebensversicherungen. Dies sei zum einem darauf zurück zu führen, dass ausländische Versicherungsunternehmen ihre Produkte nicht an juristische, sondern nur an natürliche Personen vermarkten dürften. Zum anderen sei die Prämienzahlung aufgrund der Devisenkontrolle häufig problembehaftet. Des Weiteren stelle das komplexe Regelungssystem des chinesischen Versicherungsrechts, bestehend aus einem Gesetz, etwa 180 Rechtsverordnungen sowie gesetzesgleichen Interpretationen des Obersten Volksgerichtshofs, die auswärtigen Versicherungsunternehmen vor Herausforderungen.

Für die Zukunft plane der chinesische Staat Öffnungsmaßnahmen, um die Attraktivität des chinesischen Marktes für ausländische Versicherer zu steigern. Gegenstand dieser Maßnahmen solle unter anderem die sukzessive Abschaffung der Anteilsgrenze für ausländische Anleger in Lebensversicherungsunternehmen sowie die Aufhebung der Notwendigkeit eines mindestens seit zwei Jahre existierenden Vertretungsbüros vor Gründung einer Gesellschaft sein.

Ebenfalls wandte sich Shen einigen ausgewählten Problemfeldern des chinesischen Versicherungsrechts zu. Dieses kenne ähnlich wie das deutsche Versicherungsvertragsrecht differenzierte Rechtsfolgen bei Anzeigepflichtverletzungen, allerdings mit dem Unterschied, dass in China das Alles-oder-nichts-Prinzip gelte. Ebenfalls stellten sich viele Probleme mit unklaren Regelungen in AVB, die erst noch einer grundsätzlichen gerichtlichen Klärung bedürften.

Bereits heute sei China ausgehend vom Prämienvolumen der zweitgrößte Absatzmarkt weltweit hinter den USA, obwohl in China im Vergleich deutlich weniger Versicherungsunternehmen aktiv seien. Durch die Einführung neuer Pflichtversicherungen und erleichterte Absatzmöglichkeiten im Internet sei von einem weiteren Wachstum auszugehen. Daher riet Shen ausländischen Versicherern, trotz der bestehenden Herausforderungen den chinesischen Markt zu erschließen. Diese sollten jedoch ihre Mitarbeiter hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben genau schulen, ihre AVB gründlich prüfen und dabei auch den Austausch mit der chinesischen Wissenschaft suchen.

Im Anschluss an den Vortrag führten zahlreiche Nachfragen aus dem Auditorium zu einem angeregten Austausch.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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