Am 14. Mai 2025 richtet das Institut für Versicherungsrecht das zweite Forum des Jahres zum Thema “Aktuelle Herausforderungen und Schwerpunkte der Aufsicht” aus.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Das Institut für Versicherungsrecht der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wurde am 23. Mai 2006 gegründet und wird von den Direktoren Professor Looschelders und Professor Michael geleitet.
Es hat die Aufgaben, das Privatversicherungsrecht in Forschung und Lehre zu vertreten sowie den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis in diesen Bereichen zu fördern und zu vertiefen. Das Institut wird von der Rheinischen Versicherungswirtschaft sowie der Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft unterstützt, so dass die Aktivitäten des Instituts in erheblichem Umfang ausgebaut werden konnten.
14. Mai 2025: Forum Versicherungsrecht
17. September 2025: Forum Versicherungsrecht
30./31. Oktober 2025: Düsseldorfer Versicherungsrechtstag
Die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität hat am 21. Januar 2025 Frau Dr. Christina Paffenholz zur Honorarprofessorin ernannt.
Die Direktoren des Instituts für Versicherungsrecht (IVR), Prof. Dr. Dirk Looschelders und Prof. Dr. Lothar Michael, freuen sich außerordentlich über die Ernennung. Professorin Paffenholz war die erste Geschäftsführerin des IVR und ist dem Institut nach wie vor eng verbunden. Sie ist heute Chefredakteurin der juristischen Fachzeitschriften ZIP und EWiR, Leitende Redakteurin für die VersR und Autorin von Kommentierungen zum Versicherungsrecht.
Wir wünschen Professorin Paffenholz viel Freude in ihrer neuen Position und weiterhin viel Erfolg!
Herr Dr. Thomas Hellebrandt, LL.M. (Montréal), Abt.-Dir. Recht/Chief Compliance Officer der Deutsche Rückversicherung AG / Verband öffentlicher Versicherer e.V. wurde am 16.11.2023 zum Beiratsvorsitzenden des IVR gewählt.
Am 24. Mai 2023 unterzeichneten Vertreter von sieben Versicherungsunternehmen sowie der Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft im Rektorat die Verlängerung der Fördervereinbarung. Das Institut für Versicherungsrecht (IVR) wird jährlich weiter mit insgesamt 165.000 Euro in Forschung und Lehre unterstützt.