Förderung
Wir danken unseren Förderpartnern für die Unterstützung des Instituts.
Durch die Unterstützung können die Aktivitäten des Instituts in erheblichem Umfang ausgebaut werden.
Unterzeichnung der Fördervereinbarung
Am Mittwoch, den 24. Mai 2023, unterzeichneten die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und
die ARAG SE,
die Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft,
die Provinzial Rheinland Versicherung AG,
die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG,
die VöV Rückversicherung KöR,
die Deutsche Rückversicherung AG
die RheinLand Versicherungs AG und
die ERGO Group AG
die Verlängerung der Fördervereinbarung, in der sich die genannten Unternehmen bereit erklärten, das Institut für Versicherungsrecht jährlich weiter mit insgesamt 165.000 Euro in Forschung und Lehre zu unterstützen. Damit wird das seit Ende 2008 bestehende großzügige Engagement fortgesetzt.
Die Zuwendung leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, dass das Institut seine erfolgreiche Arbeit fortführen kann. Die Förderung ermöglicht den weiteren Ausbau von Forschung und Lehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf auf dem Gebiet des deutschen, europäischen und internationalen Versicherungsrechts.