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Förderung

Wir danken unseren Förderpartnern für die Unterstützung des Instituts.

Durch die Unterstützung können die Aktivitäten des Instituts in erheblichem Umfang ausgebaut werden.

Unterzeichnung der Fördervereinbarung

Am Dienstag, den 03. Juli 2018, unterzeichneten die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und 

die ARAG SE,

die Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft,

die Provinzial Rheinland Versicherung AG,

die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG,

der VöV Rückversicherung KöR,

die Deutsche Rückversicherung AG und

die RheinLand Versicherungs AG

eine Fördervereinbarung, in der sich die genannten Unternehmen bereit erklärten, das Institut für Versicherungsrecht in den nächsten drei bzw. fünf Jahren mit Spenden in Höhe von insgesamt 670.000,00 Euro weiter zu unterstützen. Die Düsseldorfer Versicherungswirtschaft setzt damit ihr Ende 2008 begonnenes großzügiges Engagement fort. Der Kreis der Förderpartner hat sich nunmehr um die Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft sowie die RheinLand Versicherungs AG erweitert.

Die Zuwendung leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, dass das Institut seine erfolgreiche Arbeit fortführen kann. Die Förderung ermöglicht den weiteren Ausbau von Forschung und Lehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf auf dem Gebiet des deutschen, europäischen und internationalen Versicherungsrechts.

Verantwortlichkeit: