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Außenansicht des Haus der Universität

8. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag

Am 22. und 23. Oktober 2015 fand der 8. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag statt. Auch in diesem Jahr durfte das Institut für Versicherungsrecht rund 150 Teilnehmer aus der Versicherungswissenschaft, der versicherungswirtschaftlichen Praxis und der Justiz begrüßen. Insbesondere freute sich das Institut über die Teilnahme von Studierenden des Schwerpunktbereiches „Deutsches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht“. 

Donnerstag, 22. Oktober 2015

Der diesjährige Versicherungsrechtstag begann traditionell mit dem Düsseldorfer Abend. Dieses Jahr fanden sich die Teilnehmer zunächst im Heinrich-Heine-Institut ein, wo Frau Dr. Sabine Brenner-Wilczek mit einem Vortrag zu dem Thema „50 Jahre Heinrich-Heine-Universität – Heine und die Rechtswissenschaften“ den Abend eröffnete. Anschließend hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, die Sonderausstellung des Heinrich-Heine-Instituts „Salonfähig – Frauen in der Heine-Zeit“ zu besuchen. Bei einem Buffet mit Düsseldorfer Spezialitäten ließ man den Abend im Rittersaal der Hausbrauerei UERIGE ausklingen.  

Freitag, 23. Oktober 2015

Die Tagung, die wie im Vorjahr im „Haus der Universität“ am Schadowplatz stattfand, begann mit der Verleihung des Institutspreises durch den Beiratsvorsitzenden des Instituts Herrn Dr. Bernd Michaels. Der von den Förderpartnern des Instituts ARAG SE, Deutsche Rück, ERGO, ÖRAG, Provinzial Rheinland und dem Verband öffentlicher Versicherer gestiftete Preis ging dieses Jahr an Frau Dr. Carina Bartholomäi für ihre Dissertation zu dem Thema „Begrenzung von Anzeigepflichten durch berechtigte Interessen des Versicherungsnehmers – unter besonderer Berücksichtigung des nemo-tenetur-Grundsatzes“.

Im Anschluss an die Preisverleihung folgten sechs Vorträge zum Versicherungsvertrags- und zum Versicherungsaufsichtsrecht. Den Beginn machte Professor Dr. Oliver Brand, LL.M. (Cambridge) von der Universität Mannheim mit seinem Vortrag zu dem Thema „Die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen nach dem VAG.“ Nach einer kurzen Kaffeepause beschäftigte sich Herr Dr. Jürgen Bürkle von der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mit der Frage „Aufsichtsbehördliche Anforderungen als Compliance-Maßstab?“. Dritter Referent des Vormittags war Herr Dr. Christoph Louven von der Kanzlei Hogan Lovells International LLP, der sich in seinem Vortrag mit dem Thema „Interne Compliance Untersuchungen bei Versicherungen“ auseinandersetzte.

Nach der Mittagspause warf Herr Michael Kneist, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, einen ausführlichen Blick auf „Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zu § 5a VVG a.F.“ Im Anschluss referierte Professor Dr. Lothar Michael, Direktor des Instituts für Versicherungsrechts, über die „Wiederherstellung der Rechtssicherheit im Recht der Lebensversicherungen.“ Den Abschluss der Tagung bildete der Vortrag von Professor Dr. Helmut Heiss, LL.M. (Chicago) von der Universität Zürich zu dem Thema „PEICL 2015: Neues aus der Wissenschaft – Altes aus der Politik“.

Das Institut für Versicherungsrecht möchte allen Teilnehmern herzlich danken. Ein besonderer Dank gilt sowohl den Förderpartnern des Instituts als auch dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für die großzügige Unterstützung.

Die Veröffentlichung eines Tagungsbandes in der Düsseldorfer Schriftenreihe ist in Planung. Zudem wird ein ausführlicher Tagungsbericht in der Zeitschrift „Versicherungsrecht“ in Kürze erscheinen.

Der 9. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag findet am 27. und 28. Oktober 2016 statt.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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