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Frontansicht von Schloss Mickeln

Forum Versicherungsrecht (09.12.2015): "Aktuelles zum Vermittlerrecht"

Am 9. Dezember 2015 fand in den Räumen der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf das Forum Versicherungsrecht zum Thema „Aktuelles zum Vermittlerrecht“ statt.

Dr. Stefan Segger, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei CMS Hasche Sigle, referierte zu dem „Buchauszug im Zeitalter der Digitalisierung“, einem Thema, das in der Versicherungsbrache immer mehr an Bedeutung gewinnt. Nach einer kurzen Einführung in die Materie verdeutlichte Dr. Segger das Spannungsverhältnis, welches zwischen den Interessen des für einen Versicherer tätigen Handelsvertreters einerseits und denen des Versicherers andererseits bestehe. Während der Handelsvertreter für die Berechnung seines Provisionsanspruches einen möglichst umfangreichen und leicht auszuwertenden Buchauszug benötige, habe der Versicherer ein starkes Interesse daran, einem etwaigen Missbrauch der mit dem Buchauszug preisgegeben Informationen durch den Handelsvertreter entgegenzuwirken. Dr. Segger machte den innovativen Vorschlag, das vorgenannte Spannungsverhältnis mit Hilfe eines elektronischen Buchauszugs in Form von Datenbanken mit einer Suchfunktion und abgestuften Zugriffsberechtigungen aufzulösen. Im Einzelnen werde der Buchauszugsanspruch des Handelsvertreters nach § 87c Abs. 2 HGB durch die Einräumung der Zugriffsbefugnis auf die Datenbank während der Fortdauer des Vertragsverhältnisses erfüllt. Am Ende des Vertragsverhältnisses könne der Versicherer dem Handelsvertreter die Zugriffsberechtigung wieder entziehen. Auf diese Weise werde das von der sog. Know-How-Richtlinie der EU Kommission geforderte Geheimnisschutzinteresse des Versicherers gewahrt.

Im zweiten Vortrag des Abends berichtete Marguerite Mehmel, MBA, Rechtsanwältin bei PricewaterhouseCoopers AG, von den ersten Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung des im Jahre 2012 reformierten GDV-Verhaltenskodex. Ausgehend von der 2012 eingeführten Pflicht der dem Kodex beigetretenen Versicherungsunternehmen, sich alle 2 Jahre einer Wirtschaftsprüfung zu unterziehen, erörterte die Referentin den groben Ablauf einer derartigen Prüfung sowie den dabei zu Grunde gelegten Prüfungsmaßstab. Dabei machte Frau Mehmel insbesondere deutlich, dass die Inhalte der verschiedenen Prüfungen angesichts der Besonderheiten des jeweiligen Versicherungsunternehmens durchaus divergieren. Zudem beschränke die Prüfung sich auf eine sog. Systemprüfung, bei der weniger das jeweilige Produkt als solches, sondern mehr der Prozess der Produktentwicklung im Vordergrund stehe. Die Systemprüfung sei bisher stets in Form einer sog. Angemessenheitsprüfung durchgeführt worden, welche eine Momentaufnahme zu einem bestimmten Stichtag ergebe. Eine auf einen längeren Zeitraum angelegte sog. Wirksamkeitsprüfung werde aber wohl künftig an Bedeutung gewinnen.

Beide Vorträge stießen auf ein reges Interesse bei dem anwesenden Fachpublikum und veranlassten jeweils zu einer interessanten Diskussion. Diese wurde im Anschluss an den offiziellen Teil in kleineren Gruppen bei einem Imbiss und in vorweihnachtlicher Stimmung vertieft.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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