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Außenansicht des Haus der Universität

11. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag

Der alljährlich vom Institut für Versicherungsrecht (IVR) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ausgerichtete Versicherungsrechtstag fand in diesem Jahr am 11. und 12. Oktober statt. Zur Einstimmung wurden die Teilnehmer zum traditionellen Vorabend in eine Düsseldorfer Hausbrauerei eingeladen. Nach einer Begrüßung durch die Direktoren des Instituts, Prof. Dr. Dirk Looschelders und Prof. Dr. Lothar Michael, hielt Dr. Dimitrios Linardatos, Akademischer Rat a.Z. an der Universität Mannheim, einen Vortrag zum Einfluss von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Verantwortung im Unternehmen.

Den feierlichen Auftakt der Tagung im Haus der Universität am nächsten Tag bildete die Verleihung des Institutspreises für die beste versicherungsrechtliche Dissertation des Jahres 2017. Andreas Heinsen, Mitglied des Vorstandes der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, übergab die Auszeichnung in seiner Funktion als Beiratsvorsitzender des IVR an Dr. Ingo Weckmann, LL.M., für dessen Arbeit „Rechtsschutzversicherer als Rechtsdienstleister“ und betonte dabei die Aktualität des Themas angesichts zunehmender Onlinekonkurrenz.

Im darauf folgenden ersten Vortrag referierte Prof. Dr. Leander D. Loacker, M.Phil., von der Universität Zürich zu „Reform und Reformbedürftigkeit des schweizerischen VVG“. Im Anschluss widmete sich Sascha Piontek, Richter am OLG Hamm und derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am BGH, der Überlagerung der Arglistanfechtung durch § 19 VVG bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten. Als letzter Vortragender des Vormittags wandte sich Dr. Oliver Sieg, Rechtsanwalt und Partner bei Noerr LLP in Düsseldorf, dem Thema „Cyberrisiken – Haftungsszenarien für betroffene Unternehmen“ zu.

Nach der Mittagspause trug Caspar David von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte PartG mbB in Vertretung für den erkrankten Dr. Joachim Grote über „Aufsichtsrechtliche Vorgaben zur Vergütung im Versicherungsvertrieb in der substitutiven Krankenversicherung“ vor. Sodann sprach Karen Bartel, Leiterin der Abteilungen Recht/Compliance und Verbraucherpolitik/Datenschutz des GDV über die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs). Den Abschlussvortrag „Die automatisierte Einzelfallentscheidung: Anmerkungen aus digitaler Perspektive“ hielt Dr. Kai Goretzky, LL.M., Sozius bei Dentons in Frankfurt am Main.

Zum Ende der Veranstaltung bedankten sich die Direktoren bei den Referenten und Teilnehmern und luden bereits zum 12. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag am 10. und 11. Oktober 2019 ein.

Die Vorträge werden in einem Tagungsband der Düsseldorfer Schriftenreiche veröffentlicht. Zudem wird ein ausführlicher Tagungsbericht in der Zeitschrift „Versicherungsrecht“ in Kürze erscheinen.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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