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Forum Versicherungsrecht (04.09.2014): "Strafrechtliche Rahmenbedingungen der Compliance in Versicherungsunternehmen"

Am 4. September fand das Forum Versicherungsrecht erstmals im Haus der Universität statt. Professor Altenhain, Dekan der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Professor Wessing von der Kanzlei Wessing & Partner mbB, und Dr. Louven, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Hogan Lovells International LLP, referierten vor rund 50 Praktikern und Studenten über „Strafrechtliche Rahmenbedingungen der Compliance in Versicherungsunternehmen“.  

Den Anfang machte Professor Altenhain mit seinem Vortrag „Strafrechtliche Regelungen für die Arbeit des Vorstands“. Nach einer ausführlichen Einführung in die Thematik erläuterte Altenhain die straf- und bußgeldrechtlichen Folgen für Vorstandsmitglieder in Versicherungsunternehmen, die ihrer Pflicht nach § 64a VAG nicht hinreichend nachgekommen sind. Das Vorstandsmitglied könne zunächst wegen eigener nicht ordnungsgemäßer Geschäftsorganisation belangt werden, wenn es etwa eine Unternehmenskrise nach § 142 VAG herbeigeführt oder den Tatbestand der Untreue nach § 266 StGB erfüllt habe. Zusätzlich müsse er auch für betriebsbezogene Taten von Unternehmensangehörigen einstehen. Diese Verantwortung könne sich aus der von der Rechtsprechung entwickelten Geschäftsherrenhaftung oder subsidiär aus einer Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG ergeben. Herr Altenhain zeigte auf, dass bei unzureichender Geschäftsorganisation zwar keine umfassenden, doch aber punktuelle Strafbarkeitsrisiken für Versicherungsvorstände bestünden.

Mit dem Thema „Wenn Compliance versagt – Verteidigung im neuen Recht?“ befasste sich Professor Wessing. Er schilderte zu Beginn seines Vortrages die aktuell geltende Rechtslage aus der Perspektive der Rechtsverteidigung in Deutschland. Anschließend analysierte er den Entwurf des Verbandsstrafgesetzbuches für ein übergreifendes Unternehmensstrafrecht. Wessing plädierte für ein solches Unternehmensstrafrecht. Allerdings zeigte er gleichzeitig anhand von ausgewählten Vorschriften des Verbandstrafgesetzbuches einige Probleme insbesondere hinsichtlich der Strafverteidigung betroffener Vorstandsmitglieder auf. Abschließend betonte er die Wichtigkeit eines umfassenden Unternehmensstrafrechts in Deutschland.

Den letzten Vortrag des Abends hielt Dr. Louven zum Thema „Neubürger-Urteil und andere Entwicklungen in der Compliance von Versicherungsunternehmen“. Zu Beginn seines Vortrags beschrieb Louven die bisherige „Compliance-Landschaft“ in Deutschland, die aus keinem einheitlichen Regelungswerk bestehe. In diesem Zusammenhang setzte sich Louven kritisch mit dem jüngst veröffentlichten Neubürger-Urteil auseinander und zeigte die für die versicherungsrechtliche Praxis wichtigen Folgen des Urteils auf. Insbesondere wies Louven darauf hin, dass die Pflichten eines Vorstandsmitgliedes immer höheren Anforderungen genügen müssten. Zum Abschluss ging er näher auf die strafrechtlichen Voraussetzungen des § 142 VAG ein.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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