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Frontansicht des Oberlandesgericht Düsseldorf

6. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum: "Kinder im Straßenverkehr"

Am 10. Juni 2016 fand im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf das 6. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum statt. Im Zentrum der diesjährigen Vorträge stand das Thema „Kinder im Straßenverkehr“.

Herr Dr. Scholten, Vorsitzender Richter des mit Verkehrsrechtsangelegenheiten betrauten 1. Zivilsenats, freute sich, die rund 120 Teilnehmer begrüßen zu dürfen. Der Kreis setzte sich aus Anwälten, Richtern, Wissenschaftlern und Studierenden zusammen.

Die Veranstaltung eröffnete Herr Siegfried Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer, GDV, mit seinem Vortrag „Kinder im Straßenverkehr: Gefahren, Grenzen, Möglichkeiten“. Einführend berichtete er, wie viele Unfälle es mit Kindern gebe und welchen Anteil sie am gesamten Unfallaufkommen ausmachten. Dabei betonte er, dass Schulwegunfälle die meisten Unfälle bei der Teilnahme von Kindern im Straßenverkehr seien. Schließlich zeigte er Maßnahmen auf, um die Unfallgefahr niedrig zu halten. Hierbei spiele vor allem die Verkehrserziehung durch die Eltern eine entscheidende Rolle, damit Kinder lernen, den Gefahren des Straßenverkehrs zu begegnen.

Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt und Prokurist Kraftfahrt-Schaden bei der LVM-Versicherung in Münster, hielt einen Vortrag zu dem Thema „Eltern haften für ihre Kinder – Kinder haften für ihre Eltern“. Er führte die Zuhörer in die zentrale rechtliche Fragestellung ein, nämlich das Haftungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern. Dieses Rechtsverhältnis sei dadurch geprägt, dass das Fehlverhalten des einen dem anderen häufig zuzurechnen sei. Abschließend setzte sich Jahnke mit den Regeressmöglichkeiten nach dem Unfallgeschehen auseinander.

Holger Zickfeld, Leiter Personengroßschaden, ERGO Group AG, Düsseldorf, referierte über „Ausgewählte Probleme zur Höhe der Schadensersatzansprüche von Kindern nach Verkehrsunfällen“. Zickfeld beleuchtete die Rechtsfolgenseite und ging auf einige Schadenspositionen näher ein, deren Bestimmung nach einem Kinderunfall in der Praxis häufig mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sei. Den Schwerpunkt setzte er auf die Klärung von Erwerbsschäden und eines eventuellen Mehrbedarfs sowie den Ausgleich von Unterhaltsansprüchen.

Abschließend beleuchtete Andreas Krämer, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in Frankfurt am Main, den straßenverkehrsrechtlichen Kinderunfall in der anwaltlichen Praxis. Er zeigte auf, was bei der Übernahme eines Mandats mit einer Beteiligung von Kindern zu beachten ist. Schließlich ergänzte er sein Referat um eine prozessuale Perspektive.

Die Veranstaltung zeichnete sich auch durch die an die Vorträge angeknüpften Diskussionen und Anregungen seitens der Teilnehmer aus.

Die Vorträge werden in einem Tagungsband veröffentlicht, der in der Düsseldorfer Reihe des Verlags Versicherungswirtschaft erscheinen wird.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​ verlinkt.

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