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Forum Versicherungsrecht (25.02.2016): "Aktuelle Entwicklungen in der Lebensversicherung"

Am 25. Februar fand das erste Forum Versicherungsrecht des Jahres 2016 zum Thema „Aktuelle Entwicklungen in der Lebensversicherung“ im Industrie-Club Düsseldorf statt.

Dr. Johannes Lörper, Mitglied des Vorstands der ERGO Lebensversicherung AG, referierte zu dem Thema „Lebensversicherung ohne Zinsen“. Nach einer kurzen Einführung in die Materie betonte Lörper die Notwendigkeit sicherer Rechnungsgrundlagen, bei denen insbesondere die steigende Lebenserwartung sowie die Begrenzung des Garantiezinses durch den Höchstrechnungszins Berücksichtigung finden müssten, da diese Grundlagen für einen langen Zeitraum festgelegt werden. Sodann beleuchtete Lörper insbesondere die Auswirkungen, die sich vor dem Hintergrund eines andauernden Niedrigzinsumfelds, Solvency II und des Lebensversicherungsreformgesetzes für die klassische Produktwelt sowie das Neugeschäft ergeben würden. Schließlich widmete er sich der Frage, inwieweit sich künftig neue Garantieformen für Altersvorsorgeprodukte auf dem deutschen Markt durchsetzen würden.

Im zweiten Vortrag des Abends berichtete Dr. Jan Schröder, LL.M., Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Allen & Overy LLP, von den Sicherungssystemen in der Lebensversicherung. Da die Sicherungssysteme Teil der Rahmenbedingungen des Produkts seien, hätten sie einen wesentlichen Einfluss auf den Markterfolg. Zudem bestehe hieran ein hohes öffentliches Interesse. In seinem Vortrag beschäftigte sich Schröder mit den Risiken für ein Versicherungsunternehmen und der Frage, wie diese Risiken durch eine Vielzahl von Sicherungsmechanismen aufgefangen werden können. Schröder betonte, dass es wichtig sei, zwischen zwei verschiedenen Szenarien zu unterscheiden, dem Ad hoc Verfall der Kapitalanlagen einerseits und der sukzessiven Verschlechterung der Finanzlage aufgrund von Zinsgarantien andererseits. Insbesondere stellte er klar, dass die Insolvenz für die Versicherungsnehmer kein Verlustrisiko darstelle, sondern lediglich ihre Gewinnerwartung entfalle. Für diese Fälle stünden der Aufsichtsbehörde Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung, bei denen ein großer Einschätzungsspielraum bestehe und daher nur eine Entscheidung im Einzelfall möglich sei.

Beide Vorträge stießen auf ein reges Interesse bei dem anwesenden Fachpublikum und veranlassten jeweils zu einer interessanten Diskussion. Diese wurde im Anschluss an den offiziellen Teil in kleineren Gruppen bei einem Empfang vertieft.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung sind hier​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ verlinkt.

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